Das neue Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz, das ab dem 1. September 2023 gilt, bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Stärkung der Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren Daten verarbeitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Vereine (und natürlich auch Unternehmen) transparenter über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren und den Betroffenen mehr Informationen über ihre Daten geben müssen. Zudem werden die Anforderungen an die Einwilligungen zur Datenverarbeitung erhöht. Es ist daher wichtig, dass wir uns als Verein mit den neuen Anforderungen vertraut machen und die Datenschutzpraktiken entsprechend anpassen, um die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Was heisst das konkret?

Die 10 Gebote, wie wir mit Personendaten umgehen.

Wir…

  • sagen der Person, was wir mit ihren Daten tun;
  • halten uns daran & setzen Daten zweckgebunden ein;
  • üben uns in Datensparsamkeit: «need to know»;
  • löschen, was wir nicht mehr brauchen;
  • erlauben einer Person auch «Nein» zu sagen;
  • tun nur, was wir bei uns selbst auch akzeptabel fänden;
  • prüfen die Daten auf Fehler und Lücken;
  • geben sensitive Daten nicht für Zwecke Dritter weiter;
  • treffen Massnahmen, damit Daten bei uns sicher sind;
  • beschaffen Daten auf legale Weise und aus legalen Quellen.

Als Biberist aktiv! werden wir die erwähnten 10 Gebote ernst nehmen und als Vorstand die Anwendung innerhalb der einzelnen Ressorts begleiten.

Bericht: Markus Steiner